Unsere Kanzlei

1949   gegründet in Bad Schwalbach, als Anwaltskanzlei und Notariat, von Rechtsanwalt und Notar Buchholz
1964   fortgeführt von Rechtsanwalt und Notar Dr. Bredfelt
1969   übernommen von Rechtsanwalt Dr. Herrmann
1970   Dr. Herrmann wird zum Notar bestellt. Umzug in die im selben Jahr gegründete Stadt Taunusstein, eine dynamische, aufstrebende Kommune mit ca.30.000 Einwohnern, Mittelstandszentrum, an der Peripherie des Rhein-Main-Gebietes (10 km von Wiesbaden)
1999   Eintritt des Rechtsanwaltes Mirk Steffen Fischer in die Kanzlei.
2009   Eintritt der Rechtsanwältin Kristina Böcher in die Kanzlei.
2011   Mirk Steffen Fischer wird zum Notar bestellt.


Die Rechtsanwälte sind Mitglieder der
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main

Der Notar ist Mitglied der
Notarkammer Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main

Aufsichtsbehörde der Rechtsanwälte
Der Präsident des Landgerichts Wiesbaden
Gerichtsstrasse 2
65185 Wiesbaden

Aufsichtsbehörde der Notare
Der Präsident des Landgerichts Wiesbaden
Gerichtsstrasse 2
65185 Wiesbaden

Verwiesen wird auf die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Bundesnotarordnung, die Berufsordnung für Rechtsanwälte, die Fachanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, die Kostenordnung für Notare und die Standesregelung für Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft. Siehe im einzelnen: www.brak.de


  

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